Jugendhilfeausschuss (JHA)

Der JAEB im JHA

Anhörungsrecht:

Der JAEB hat ein Rederechte im Jugendhilfeausschuss und kann mit seinen Wortbeiträgen auf Problemlagen im Kita-Bereich aufmerksam machen.

 

Antragsrecht:

Der JAEB darf Anträge im Jugendhilfeausschuss stellen. Über diese Anträge entscheiden die stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss. Der JAEB hat kein Stimmrecht. 

 

Anfragerecht:

Der JAEB darf Anfragen im Jugendhilfeausschuss stellen. 


Antrag:

Entdynamisierung der Elternbeiträge

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Aenderungsantrag_JAEB_zu_TOP_10_Elternbe
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Antrag:

Fachkräfteverfügbarkeit

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Informationsvorlage_Fachkräfte.pdf
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Anfrage:

Elternbeitragssatzung

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Anfrage_JAEB_Elternbeitraege.pdf
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Antwort_Anfrage_Elternbeiträge.pdf
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